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Diskussions Thread zum Mai/Juni Street-Life Fotowettbewerb

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Peter_S.
Genius

Diskussions Thread zum Mai/Juni Street-Life Fotowettbewerb

Hallo zusammen,


in diesem Thread könnt ihr euch wieder ausführlich zum aktuellen [m-77940] austauschen und Fragen zum Wettbewerb stellen.(Bild 1)Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg, allzeit gut Licht und freuen uns auf eure zahlreichen Einsendungen.
+Eure Moderatoren+

66 ANTWORTEN 66
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Timm_Kimm
Neues Mitglied



> AxelF schrieb
> Moin Doro,
>
> Du hast den Vertrag, wie Du selber sagst, doch auch unterschreiben. Warum sollen andere es dann nicht auch tun. Du kannst Den Leuten doch auch die Datei anschließend zur Verfügung stellen, wenn sei möchten. Das schafft immer ein wenig Vertrauen.
>
>
> Einen Vertrag kann man frei gestalten. *Die Verträge, die Du im Netz findest sind in der Regel erprobte (Muster)-Verträge, die rechtlich sinnvoll abgeklopft sind.* Wenn Du etwas änderst musst Du genau wissen, was Du tust.
>
>
> Und ja, man kann auch hervorragende Streets ohne eine erkennbare Person als Hauptmotiv machen.
>
>
> Viel Spaß und Gruß
> Axel
>


Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber das fett markierte glaubst du doch selbst nicht. Es sind Musterverträge, aber je nach Einsteller eher nicht auf ihre rechtlich verbindliche Formulierung abgeklopft.

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Timm_Kimm
Neues Mitglied



> Ambos schrieb
> Moin Axel,
>
>
>
>
>
> insofern es zwei Erziehungsberechtigte gibt müssen auch beide zustimmen! Es gibt ja auch viele Kinder / Jugentliche deren Eltern geschieden sind und der eine nicht weiss was der andere macht.
>
>
>
>
>
>
> lg
>
>
>
Genau das meinte ich oben. In der Praxis scheiden solche Modelle dann schon aus.

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Timm_Kimm
Neues Mitglied




> fremdverwalteter schriebMoin, moin,
>
> Korrigiert mich, wenn ich es falsch sehe: Menschen, die "Beiwerk" sind, dürfen auf Fotos durchaus mit drauf sein, wenn es von der hauptsächlichen Bildaussage um ein anderes Hauptmotiv geht. Das Foto von Gerhard gehört natürlich nicht in diese Kategorie. Bis auf mein Foto der Kinder vor dem Eisladen würde ich z.B. alle Fotos aus meiner FREITAG10-Rubrik (siehe Link oben) als verwendbar einstufen. Richtig oder falsch?

Da sind auf einer ganzen Menge der Fotos die Menschen keinesfalls nur Beiwerk, sondern vielmehr sogar zentraler Bestandteil des Motivs.

Die Dame mit ihrer Kuchenplatte wäre Beiwerk, wäre sie die Straße schon ein ganzes Stück weiter entlang gegangen. So ist sie zentrales Element und bildbestimmend, zumal sie dem möglichen Hauptmotiv (die Häuser?) klar vorgelager ist. Dass die Linse sie nur von hinten erfasst, spielt keine Rolle, da sie in ihrer Person eindeutig zu erkennen ist (wer sie kennt, kennt sie auch von hinten) und das reicht für das Bildnisrecht schon aus.

Auch vor der Bäckerei sind drei Personen mehr als Beiwerk, zumal die Kameraposition auf ihrer Höhe ist und die Bäckere wieder nicht zentrales Motiv ist. Alle drei Personen sind klar zu erkennen, befinden sich keinesfalls zufällig im Bild, sondern kreuzen den Kamaraweg ganz gezielt (der Fotograf hat sich also ganz bewusst in deren Weg postiert und damit billigend in Kauf sie abzulichten, ohne das Hauptmotiv gezielt ins rechte Licht zu setzen).

Der junge Mann mit Hund ist ebenfalls sehr gut zu erkennen und neben dem Hund zentraler Bestandteil des Bildes, also wieder keinesfalls Beiwerk.

Die Käsestrudel-Dame eilt zwar zufällig ins Bild, ist aber im Moment der Aufnahme zentraler Bestandteil des Bildes, also nicht Beiwerk. Etwas später oder etwas früher, wäre das ggf. schon wieder anders.

Die Damen in der Unschärfe (bei den Schuhen) sind zwar nicht bildwichtig, aber trotz Unschärfe noch so exponiert abgebildet und ggf. eindeutig zu erkennen, dass das Recht am eigenen Bild nicht mehr eindeutig gewahrt ist.

Dem Herren vorm Friseursalon geht es genauso, er wird sich sicher erkennen können und damit ist sein Recht am Bild nicht gewahrt, zumal er auch nicht Beiwerk ist, sondern wieder zentraler Bestandteil des Bildes - fast sieht es ja so aus, als ob der Fotograf extra auf eine herbeieilende Person gewartet hat, um mehr Spannung zu erzeugen.

Die Dame auf Fahrrad mit Kind, ginge eventuell noch so durch, das sie eher zufällig im Bild zu sein scheint, aber der Schärfeverlauf und die Wahl des Ausschnitts stellt dann doch auch wieder die Frage, was hier eigentlich das Motiv ist und ob die Frau nicht bewusst abgepasst wurde.

Beim scharfen Fenstergitter ist die Frau mit Kinderwagen sicher nur Beiwerk, auch wegen der Unschärfe und dem deutlich im Vordergrund liegenden Motiv.

Beim Tisch mit Vase ist das trotz Unschärfe und im Vordergrund liegenden Motiv schon wieder fraglich, weil die Dame zentraler Bestandteil des Bildes ist (der Blick geht sofort dort hin und erst danach zu scharfen Vase - ging mir jedenfalls so).

Die Szenen vor der Eisdiele wäre für mich beispielsweise weniger problembehaftet, weil das zentrale Motiv die Freude der Menschen am Eis ist und die Personen keine bildwichtige Bedeutung erlangen, also Beiwerk sind.

Die Szene mit Verbotsschild und Hund ist unproblematisch, weil Tiere kein Recht am eigenen Bild haben können und die restlichen Personen nur Beiwerk sind.

Die drei Stehlen sind zunächst unproblematisch, weil sie als Hauptmotiv im Vordergrund stehen und die Personen auf der Bank als Beiwerk zu sehen sind, wenn man nicht auf Grund der versetzten Anordnung (Stehlen links, Personen zentral) die Familie als Hauptmotiv ansehen möchte, was allerdings durch deren abgewandte Haltung wieder relativiert wird und die Stehlen doch als Hauptmotiv klar erkennen lässt.

Das ist jetzt nur eine von mehreren Sichtweisen, die man zu den Bildern haben kann, zeigt aber wohl sehr gut, dass man "Beiwerk" und "Recht am Bild" nicht pauschal definieren kann, sondern immer erst am jeweiligen Bild.

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Timm_Kimm
Neues Mitglied



> cgc-11 schriebHallo Claudia, ja, es sind ihre eigenen, ich kenne sie ...
> Aber vielleicht glaubst Du das wegen der Mutter - ich kann dich berihigen, sie sieht jünger aus als sie ist! Davon abgesehen würde ich das Bild nicht nehmen, ich habe es nur als Beispiel genommen ...
>
> LG Gerhard
>


Du hast es doch bereits veröffentlicht. Ob als Beispiel oder nicht spielt dabei gar keine Rolle.

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fremdverwalteter
Besucher


Hallo Timm_Kimm,

wenn man es so sieht, dann sind alle Fotos, auf denen Menschen drauf sind, ohne MR-Vertrag nicht verwendbar. Weil zumindest der Fotografierte, auch dann, wenn nur ein Teil von ihm fotografiert worden ist, sich immer selbst erkennen kann...

... woraus folgt: Nur Fotos ohne Menschen verwenden! Menschenleere Streetfotografie - hmm, ein wenig langweilig, oder? Oder aber gerade interessant, weil man sich so ein paar Gedanken mehr machen muss...

Gruß Dirk



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Timm_Kimm
Neues Mitglied

"sich immer selbst erkennen" zu können ist ja gerade zentralter Bestandteil des Rechts am eigenen Bild. Dieses Erkennenkönnen kann durch die Beiwerkdefinition aufgehoben werden, wenn die Person eben nur Beiwerk ist, was je nach Bild unterschiedlich bewertet werden kann - im Zweifelsfall erst vor Gericht abschließend geklärt wird.


Das Titelbeispiel ist ein gestelltes Bild, das die schwammige Ausgangslage - was zulässig ist und was nicht - durch einen Modelrelease (Rechteabtretung seitens des Modells) umgeht, in dem der Fotograf sich vorsorglich alle Nutzungsrechte am Bild abtreten lässt.


Dass das nicht praxisgerecht ist und in der +streetphotography+ auch keinesfalls von deren Erfindern gemacht wurde (die amerikanische Schreibweise ist beabsichtigt), stellt einen Sachverhalt dar, der mit deutscher Gesetzgebung nicht konform geht. Oder anders ausgedrückt, wir Deutschen haben in bestimmten Dingen immer noch das Bestreben in obrigkeitshöriger Manier vorab alles in feuchte Tücher zu packen, um hinterher nicht belangt werden zu können - was in der Praxis eher ohnehin nicht der Fall ist, wenn man ein paar Verhaltensregeln berücksichtig, die nichts mit gesetzlichen Vorgaben zu tun haben, sondern mit gesundem Menschenverstand:

* wer nicht fotografiert werden will und das wie auch immer signalisiert, den fotografiere ich nicht
* eine Kontaktaufnahme via Blick kann Wunder wirken, wenn die Person(en) exponiert im Bild erscheint
* ein nachträgliches Fragen, wenn man sich der Bestätigung bzw. des stillschweigenden Einverständnisses unsicher ist, mit ggf. Löschen des Bildes, schadet nicht
* Schärfeverteilung spielt für die Benennung von Motiv und Beiwerk eine erhebliche Rolle. Mit Weitwinkelobjektiven oder Normalbrennweiten (16-35 mm an APS-C oder 24-50 mm an Kleinbild) ist man für die Straßenfotografie (in ihrem ursprünglichen Sinne) in der Menge sehr gut aufgestellt - Ausnahmen bestätigen die Regel.
* ungewöhnliche Perspektiven nehmen Menschen aus ihrer natürlichen Haltung und Umgebung, abstrahieren die Person, bilden sie zwar ab, entfremden sie aber
* Bilder, die eine Person unvorteilhaft darstellen, lösche ich sofort oder mache sie erst gar nicht - hier gilt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar", was schon im Grundgesetz so geschrieben steht.


Man kann hier noch eine ganze Menge Punkte finden, die besonders mit der Motivwahl, der späteren Verwendung und der Herangehensweise zu tun haben. Man könnte auch verkürzt sagen, sich selbst zu fragen, was man nicht mögen würde, hilft beim Einschätzen der jeweiligen Situation enorm.


Staßenfotografie lebt nicht ausschließlich von Personen, sondern in erster Linie von Kontrasten, die durch Personen oder mit Beteiligung von Personen entstehen. Dabei sind Perspektive und Schärfe zwei sehr wichtige Gestaltungsmerkmale, die den Reiz der Straßenfotografie ausmachen und den Blickwinkel für Dinge eröffnen, die wir bei der normalen Teilnahme am Straßenleben so nicht wahrnehmen.

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fremdverwalteter
Besucher


Hallo Timm_Kimm (wie ist eigentlich dein richtiger Name?),

so, wie Du das beschrieben hast, sehe und praktiziere ich das auch. Gestern erst wieder geschehen - eine Gruppe wollte sich fotografieren lassen, die zweite nicht! Ganz einfach! Und so funktioniert es ja auch in 99% aller Fälle ohne schriftlichen MR-Vertrag. Und anderes macht es auch keinen Spaß, jedenfalls dann nicht, wenn ich spontan, d.h. nur ich für mich und ohne Model unterwegs bin. Plane ich ein Shooting mit Model, dann mache ich sowieso einen Vertrag!

Gruß Dirk

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Timm_Kimm
Neues Mitglied

Ambos schrieb
> Hallo, ich darf dir nur eine rechtsunverbindliche Antwport geben wie ich persönlich es halte.
> Wenn ich den Eindruck habe das das Model unter 18 ist und ich es nicht kenne lasse ich mir den Ausweis zeigen, weil wenn unter 18 brauche ich die Zustimmung von beiden Eltern.
> Ansonsten sind meine Kontaktdaten, die des Models und Datum, Art der Vergütung und zeitlicher Rahmen für shooting und Einhaltung der Vergütung drauf.
>
> Wie gesagt so halte ich es und es ist keine Rechtsauskunft!
>
> lg jens
Nicht Eltern, sondern Erziehungsberechtigten. Das kann im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen.






Für Streetfotografie wird es wohl kaum eine Vergütung geben, denn eine Eigenart der Streetfotografie ist, dass man Szenen aufnimmt, die sich in der Straße ergeben und nicht mit Modellen gezielt auf ein Bild hinarbeitet. Die Beispiele im Titelkommentar sind daher eigentlich keine Streetfotografie, sondern Fotografie nach Art von Straßenbildern - nur am Rande.

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Timm_Kimm
Neues Mitglied


Die oben kurz analysierten Bilder werden in der Regel keine Probleme nach sie ziehen, da ein Verstoß gegen geltendes Recht ja a) erst mal festgestellt werden muss und b) es auch einen Kläger geben muss, der Recht bekommen kann.


Seites des Forums erlangt ein Modelrelease erst Wichtigkeit, wenn die Bilder in größerem Rahmen veröffentlicht werden sollen, da man vermeiden möchte, nachträglich mit Forderungen konfrontiert zu werden, die man zwar an den Fotografen weiterreichen kann, die aber letztlich immer erst mal Ärger bedeuten und ggf. schon Kosten verursacht haben. Und was würde in der Öffentlichkeit mehr Negativwerbung bringen, als die Schadenfreude, dass ein von Sony betriebenes Forum Bilder zurückziehen musste, weil die Rechtslage außer Acht gelassen wurde.


Unterm Strich bedeutet das für den Wettbewerb: nur Bilder einzusenden, die unverfänglich sind oder man Rechteabtretungen besitzt.


Nenn mich einfach Timm, das passt schon.




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