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Zollprobleme im Urlaub vermeiden!

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AxelF.
Expert

Zollprobleme im Urlaub vermeiden!

Moin Moin,


der nächste Urlaub steht bevor und die Sachen sind gepackt. Die Fotoausrüstung ist gewartet, gereinigt und in einem tadellosem Zustand. Die Vorfreude ist groß, denn man will sich erholen und unterwegs viele interessante Motive entdecken.


Jedoch sollte man bei aller Vorfreude auch auf einige unliebsame Überraschungen gefasst sein, denen man ohne großen Aufwand aus dem Weg gehen kann. Ich möchte nachfolgend Tipps geben, wie man nach dem Urlaub *Ärger und Stress mit dem Zoll vermeiden* kann, denn bevor man mit seiner Fotoausrüstung in das Flugzeug steigt, sollte man bereits an die Wiedereinreise nach Deutschland gedacht haben.


Insbesondere wenn man seinen Urlaub in den USA oder asiatischen Ländern verbracht hat, könnte es vorkommen, dass der Zoll bei der *Einreisekontrolle* zu der Überzeugung kommt, die gut gepflegte oder direkt vor dem Urlaub in Deutschland erworbene Fotoausrüstung hätte man während seines Aufenthalts im Ausland zu einem günstigen Kurs erworben.


Leider steht man als Bundesbürger in der Pflicht dem Zoll nachzuweisen, dass man seine Ausrüstung regulär in Deutschland erworben hat, bzw. diese bereits bei einer früheren Einreise legal angemeldet und versteuert hat. Kann man dies jedoch nicht nachweisen und sollte der Zoll somit zu der Überzeugung kommen, dass man die *Ausrüstung geschmuggelt* hat, so könnte er diese beschlagnahmen und bis zur endgültigen Klärung mit Nachweis über den ordnungsgemäßen Kauf zurückhalten. Dies bedeutet jedoch, dass man erst einmal die Kaufbelege raussuchen muss, verbunden mit *jeder Menge Rennerei und Zeitaufwand*.Sollte dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen, so muss die Ausrüstung verzollt werden, wenn sie nicht vom Zoll einbehalten werden soll.


Nun kann man von vornherein sagen, dass man die kompletten Rechnungen der einzelnen Bestandteile seiner Fotoausrüstung mitnimmt, um sie bei Bedarf vorzulegen. Im Falle eines Diebstahls sind die Rechnungen aber ebenfalls verloren, was zu Problemen mit der Kameraversicherung führen kann, wenn hierdurch die Originale verloren gingen. Aber selbst, wenn man nur Rechnungskopien mitnimmt, so hat der Dieb diese in der Hand, was ihm die Behauptung, er wäre der rechtmäßige Besitzer, erheblich erleichtert.


Ich empfinde es aber auch als überaus lästig, einen riesigen Stapel an Rechungskopien mit mit rumzuschleppen. Erst recht, wenn meine Ausrüstung etwas umfänglicher ist.


Ich persönlich ziehe bei meinen Reisen die




h3. *Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung* *im Reiseverkehr*




vor.


(Bild 1)


Sie gilt als Nachweis, dass man alle in ihr aufgeführten Bestandteile der Fotoausrüstung bei Reiseantritt aus Deutschland mitgeführt hat.


Diese Variante ist sehr smart, da sieabsolut kostenlos ist.

* nur ca. 5 Minuten Zeitaufwand bedeutet
* durch jede Zöllbehörde ausgestellt wird
* alleine (ohne den Aktenordner mit den Rechnungen) auf die Reise mitgenommen wird.

Empfohlen wird, dass man *mit seiner Reiseausrüstung und den zugehörigen Rechnungen* zum Zollbüro am Flughafen oder zum nächsten Zollamt fährt und sich eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lässt.


Um dem Kollegen vom Zoll etwas Arbeit abzunehmen und den Vorgang etwas zu beschleunigen, kann man eine *Aufstellung der Fotoausrüstung mit Seriennummern* mitnehmen, die vom Zollbeamten ans Formular angeheftet werden kann. (Das Formular an sich hat DIN A5 größe)


Es ist allerdings zu beachten, dass die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung eine b*eschränkte Gültigkeitsdauer* von - meinem Wissen nach - nur drei Monaten besitzt und daher vor (fast) jeder Reise ins außereuropäische Ausland neu ausgestellt werden muss.


Kann man jedoch eine (abgelaufene) vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung vorlegen, so ist die Ausstellung einer neuen Bescheinigungen mit einer aktualisierten Liste sehr schnell und unkompliziert.


Bei der *Wiedereinreise* zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen.


Also, hier noch mal zusammengefasst:Liste der Ausrüstung erstellen

* Rechnungen mitnehmen
* zum Zollamt oder Flughafen fahren
* eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Siehe hierzu auch den folgenden Link:


http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2


Meine persönliche Erfahrung zeigt hier, dass man in Hamburg lediglich die Ausrüstung, ohne Rechnung vorzeigen muss. Ich möchte allerdings nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass dies auch für die Zukunft und bei anderen Flughäfen gilt. Das geschilderte Vorgehen gilt auch nur für Privatleute.


Gruß
Axel


(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂



Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!




(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
2 ANTWORTEN 2
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elosenia
Besucher


Super! Vielen Dank fuer den Tip.
Ich war gerade in China und hatte mich vorher nicht lang schlau gemacht, sondern eben einfach die Rechnungen zumindest fuer die grossen Teile kopiert.
Aber das naechste Mal werde ich das dann auf alle Faelle mit so einer Naemlichkeitsbescheinigung machen. Macht sicherlich am wenigsten Aerger, wenn man bei der Einreise doch mal kontrolliert wird.

profile.country.de_DE.title
hegauer
Besucher


Hallo Axel,
ein guter Rat zur rechten Zeit!

Ich würde aber auch mit einer abgelaufenen Bescheinigung keine Bedenken haben, wenn ich die mit einem Hinweis auf den Ablauf vorlege. Ich glaube kaum, dass da ein Zöllner deswegen Zicken macht. Er würde sich selbst ja unnötig Arbeit aufbürden.

Aber ich habe noch einen anderen Tipp:

Man sollte ja auch von allen Reisedokumenten (Führereschein, Reisepass, Kretidkarten, Impfbescheinigungen usw. Kopien dabei haben. Das Problem ist nur, dass auch diese von Verlust bedroht sind. Ich fertige zuhause mit dem Scanner von allen diesen Dokumenten Kopien und speicher diese als PDF Dateien. Bei meinem Provider habe ich ein Mediencenter. Da speichere ich diese PDF-Dateien, und kann so von jedem Ort der Erde aus Kopien abrufen. Fast alle Provider bieten inzwischen kostenlos solchen Webspeicher an.

MfG. Emil