Share your experience!
Brauche ich für folgend beschriebenen Fall einen MR-Vertrag?
Ich habe jetzt 2 Termine bei verschiedenen Schmiedemeistern.
Zum einen, allerdings wird er für mich kein Hufeisen schmieden, bei einer Lehrschmiede und zum anderen bei einer Kunstschmiede.
Die Erlaubnis, solange es nicht kommerziell ist, zur Veröffentlichung habe ich sofort erhalten.
Muss ich hierfür einen MR-Vertrag anfertigen?
Eigentlich, denn soweit mir bekannt, da die Firmeninhaber mir die Erlaubnis zur Betretung des Grundstücks und der Werkstatt nicht verweigern und sich entweder selbst an die Schmiede oder Mitarbeiter dafür stellen, nicht.
Stilles Einverständnis; heißt das soweit mir bekannt.
Ich will hier keine große Diskussion breittreten, nur einfach "besser mit oder ohne MRV"?
LG Jürgen
Hallo Jürgen,
na du bist ja lustig, eine Diskussion willst du nicht lostreten aber du bist dir doch auch im Klaren das dir hier wahrscheinlich keine verbindliche Rechtsberatung geben darf oder will.
Es gibt Dinge die muss man auch schon mal auf die eigene Kappe nehmen, wenn nicht geh zum Anwalt und las dich beraten, die dürfen das, sonst keiner!
LG Jens
Das mündliche Einverständnis hast du ja. Dann laß dir doch einen MR-Vertrag unterschreiben, den Passus "Kommerziell" kannst du ja streichen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Model und Grundbesitzer sollten aber eine Person sein.
Gruß Jürgen
Ich weiß auch nicht so Recht uim was es dir geht.
Du hast angerufen, die haben gesagt, ja du darfst fotografieren?
Dann fotografier halt!
LG
Henry
erst @ Henry,
bei der einen Firma wird der Chef selbst das heiße Eisen schmieden und bei der anderen soll ich die Angestellten fotografieren dürfen.
@ die anderen
ich wollte eigentlich nicht solch eine Diskussion lostreten wie in dem Umfang als es um "Stree-Life" ging.
Ich hatte eigentlich nur nachgefragt ob einer etwas 100%iges dazu wüsste. Keine Rechtsberatung, eher so die eigenen Erfahrungen.
Bei Henry war es anscheinend mit ein paar Pullen Bier erledigt.
LG Jürgen
Lieber Jürgen,
indem Du mödlich alle Rahmenbedingungen geklärt hast, ist schon ein Vertrag zustande gekommen. Schriftformerfordernis gibt es hier ja nicht.
>Die Erlaubnis, solange es nicht kommerziell ist, zur Veröffentlichung habe ich sofort erhalten.
>Muss ich hierfür einen MR-Vertrag anfertigen?
Die einzige praktische Frage ist doch: kannst Du das, was vereinbart wurde, im Streitfall auch beweisen ?
Wenn Du auf dieser Basis ein paar Fotos für deine private Sammlung machst, dürfte sich die Sache doch schon erledigt haben.
Bei anderweitiger Verwendung - so einer sich beschwert und bestreitet - müsstest Du beweisen können, dass das durch eine Vereinbarung abgedeckt ist. Nur dafür gibts dann das bedruckte Papier. Abseits des "Sicher ist sicher"- und "Der Teufel ist ein Eichhörnchen"-Prinzips: Wie wahrscheinlich ist der Streitfall denn ?
Was das bloße Foto angeht, hilft Dir zumindest der erste Anschein, dass sich die Person ganz offensichtlich bewusst auf seinem Firmengelände hat fotografieren lassen. Was danach die Verwendung des Fotos angeht - eine andere Frage - , tja, abseits des Privaten ("so lange es nicht kommerziell ist...") kommt es halt darauf an .... 😉
>Stilles Einverständnis; heißt das soweit mir bekannt.
Du hast die +ausdrückliche+ Zustimmung (die Du allerdings ohne Vertragsurkunde nicht so einfach beweisen könntest), deshalb kommt es auf so etwas zweifelhaftes wie "stilles Einverständnis" nicht an. Schweigen bedeutet grundsätzlich erst mal gar nichts, schon gar keine Zustimmung.
Rechtsberatung ist das hier natürlich nicht... 😉
VG
Peter
Lieber Jürgen,
indem Du mödlich alle Rahmenbedingungen geklärt hast, ist schon ein Vertrag zustande gekommen. Schriftformerfordernis gibt es hier ja nicht.
>Die Erlaubnis, solange es nicht kommerziell ist, zur Veröffentlichung habe ich sofort erhalten.
>Muss ich hierfür einen MR-Vertrag anfertigen?
Die einzige praktische Frage ist doch: kannst Du das, was vereinbart wurde, im Streitfall auch beweisen ?
Wenn Du auf dieser Basis ein paar Fotos für deine private Sammlung machst, dürfte sich die Sache doch schon erledigt haben.
Bei anderweitiger Verwendung - so einer sich beschwert und bestreitet - müsstest Du beweisen können, dass das durch eine Vereinbarung abgedeckt ist. Nur dafür gibts dann das bedruckte Papier. Abseits des "Sicher ist sicher"- und "Der Teufel ist ein Eichhörnchen"-Prinzips: Wie wahrscheinlich ist der Streitfall denn ?
Was das bloße Foto angeht, hilft Dir zumindest der erste Anschein, dass sich die Person ganz offensichtlich bewusst auf seinem Firmengelände hat fotografieren lassen. Was danach die Verwendung des Fotos angeht - eine andere Frage - , tja, abseits des Privaten ("so lange es nicht kommerziell ist...") kommt es halt darauf an .... 😉
>Stilles Einverständnis; heißt das soweit mir bekannt.
Du hast die +ausdrückliche+ Zustimmung (die Du allerdings ohne Vertragsurkunde nicht so einfach beweisen könntest), deshalb kommt es auf so etwas zweifelhaftes wie "stilles Einverständnis" nicht an. Schweigen bedeutet grundsätzlich erst mal gar nichts, schon gar keine Zustimmung.
Rechtsberatung ist das hier natürlich nicht... 😉
VG
Peter
Hallo Peter,
danke für Deine Erläuterung. So ungefähr würde ich das auch sehen.
Ich werde die Aufnahmen, bespreche ich noch mit den Personen, auf meiner
Seite zeigen. Entweder werde ich die Aufnahmen so gestalten das keine Gesichter
erkennbar sind oder eben einen Vertrag, gut das immer ein paar dabei sind, ausfüllen
und unterschreiben lassen.
Vielen Dank
Jürgen
Moin Jürgen,
um Dich noch ein wenig zu ärgern ..... wenn man es genau nimmt musst Du bei Aufnahmen in einem fremden Gebäude oder auf einem fremden Grundstück noch den Eigentümer um Erlaubnis fragen, der könnte ja auch noch etwas gegen die Aufnahmen in/auf seinem Eigentum haben. Ach ja, wenn Produktnamen bildgestaltend in der Aufnahme vorkommen, z.B. ein Schild einer Maschine, dann müssen die Rechte hier auch noch abgeklärt werden.Und ein bis zwei Dinge hab ich jetzt bestimmt noch vergessen.
Ja ja, immer mit einem Bein im Knast!
Wie Du mit dieser Information umgehst musst Du allerdings selber entscheiden, dass kann ich Dir nicht abnehmen.
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
... tach auch mein lieber Axel.
Jaja, macht mich ruhig fertig. Also die Erlaubnis habe ich jeweils von den Firmeninhabern und
einer stellt sich sogar selbst an die Esse um zu schmieden.
Ich werde da mal ganz unbeschwert rangehen.
Gruß Jürgen