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Brauche ich für folgend beschriebenen Fall einen MR-Vertrag?
Ich habe jetzt 2 Termine bei verschiedenen Schmiedemeistern.
Zum einen, allerdings wird er für mich kein Hufeisen schmieden, bei einer Lehrschmiede und zum anderen bei einer Kunstschmiede.
Die Erlaubnis, solange es nicht kommerziell ist, zur Veröffentlichung habe ich sofort erhalten.
Muss ich hierfür einen MR-Vertrag anfertigen?
Eigentlich, denn soweit mir bekannt, da die Firmeninhaber mir die Erlaubnis zur Betretung des Grundstücks und der Werkstatt nicht verweigern und sich entweder selbst an die Schmiede oder Mitarbeiter dafür stellen, nicht.
Stilles Einverständnis; heißt das soweit mir bekannt.
Ich will hier keine große Diskussion breittreten, nur einfach "besser mit oder ohne MRV"?
LG Jürgen
@ Peter - Rene - Henry
Peter, ich trinke auch nicht. Alle Jahre wieder mal, aber dann richtig. Als Diabetiker gilt, wenn dann aber richtig und dazwischen ist Pause.
Rene, siehe vorgenanntes.
Henry, gerade Du hast doch wohl schon festgestellt das ich unter Druck erst richtig was bringen kann.
@ alle
Das beste und leckerste Bier kommt aus Mexiko, mit einem Schuss Tequila "Desperados" = geilet Jesöff.
An zweiter Stelle steht für mich geschmacklich das Chinesische Bier "Tsingtao".
Das nächste gibt es leider nicht mehr im Originalbräu "Stifts Herren Alt" und "Klosterbräu" aus der ehemaligen Hörder Stifts Brauerei.
Und dann die Hefeweizen aus Bayern.
Allerdings süppel ich auch gerne mal ein lecker Weinchen.
LG Jürgen
Hallo Jürgen,
du hast das "Asahi" aus Japan vergessen - leeeecker !
gruß Jürgen
jotge schrieb:
"Asahi" aus Japan vergessen - leeeecker !
h1. 旭
>"Asahi" aus Japan (..)
musste sofort an meine alte Pentax ME und LX denken ... bis ich auf die Idee kam, dass Du wohl etwas Flüssiges meinst ... Ersteres 😉 hätte ja aber hier nicht ins Forum gepasst
VG
Peter
Passt nicht her, aber nochmal Thema Bayern,
(Bild 1)
Ich übe dann mal weiter 🙂
VG René